Zäune als Gefahr

Zäune können Todesfallen sein

Sichere Zäune für Weide- und Wildtiere

In der Schweiz kommen jedes Jahr viele Tiere in Zäunen um oder verletzen sich daran. Davon sind Wildtiere genauso betroffen wie Nutztiere. Beim Erstellen und Unterhalt von Zäunen muss Rücksicht genommen werden, nicht nur auf die Weidetiere, sondern auch auf die Wildtiere.

Weidezäune sorgen dafür, dass Weidetiere nicht entweichen und ungebetene Gäste nicht eindringen können. Für Wildtiere hingegen stellen Zäune oftmals unnatürliche Grenzen in ihrem Lebensraum dar. Werden sie direkt an ein Maisfeld oder den Waldsaum platziert, sind sie für die durch das Hindernis schlüpfenden Tiere nicht wahrnehmbar und verfangen sich unweigerlich. Weidetiere wie auch viele Wildtiere sind Fluchttiere. Wenn sie einer Gefahr ausgesetzt sind oder erschrecken, reagieren sie panisch. Zäune werden auf der Flucht oft nicht mehr als Grenze erkannt und durchbrochen, übersprungen oder die Tiere rennen direkt in die Zäune. Der ideale Weidezaun stellt deshalb für Weide- und Wildtiere eine sichtbare und akzeptierte Grenze dar.

Unbeaufsichtigte Weidenetze werden zur tödlichen Falle. Weidenetze (Flexinet) können wie ein Fangnetz sein. Wenn sich Weide- oder Wildtiere darin verfangen, haben sie meist keine Möglichkeit, sich selbst zu befreien. Betroffen sind vor allem Rehe und Füchse, in den Alpen auch Hirsche und Gämsen. Auf Wildtiere ist in jedem Fall Rücksicht zu nehmen. Hierzu müssen bestehende Wildwechsel, beliebte Austrittstellen aus dem Wald, die Fluchtwege und das Verhalten der Wildtiere berücksichtigt werden. Wenn Sie unsicher sind, hilft der lokale Jagdaufseher gerne weiter.

Weidenetze sind für temporäre Weiden entwickelt worden, solche Zäune "wandern" mit der Herde. Sie sind korrekt aufzustellen, zuverlässig zu spannen und mit genügend elektrischer Ladung zu belegen. Achten sie auf einen ausreichenden Abstand zu Säumen von Wald, Hecke und Kultur, der es dem Wildtier ermöglicht, den Zaum zu erkennen und auszuweichen. Wichtig ist, dass temporäre Zäune sofort abgeräumt werden, sobald keine Tiere mehr die Weide nutzen. Als Wildschadenverhütungsmassnahme sind Weidenetze absolut ungeeignet. Ein Elektro-Zaum mit mehreren Litzen ist wesentlich effizienter.

Bezogen auf Art. 5, der Tierschutzverordnung, muss der Zustand der Einrichtungen regelmässig überprüft und Mängel unverzüglich behoben werden. Ein Zaun oder Gehege muss so gebaut sein, dass die Verletzungsgefahr für die Tiere so gering wie möglich ist. Im Kanton Zürich wurde ein Tierhalter empfindlich gebüsst, weil er das unterlassen hatte mit der Begründung, dass er leichtfertig Verletzung und Tod von Tieren in kauf genommen habe.

Walter Schmid, Jagd Thurgau


Das steht im Jagd-Gesetz:

  • § 26 Weitere Schutzbestimmungen
    Nicht in Gebrauch stehende Zäune in Wald und Flur, die für Wildtiere eine Verletzungsgefahr darstellen, sind durch den Eigentümer zu entfernen. Kommt der Eigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, setzt ihm die für die Jagd zuständige Fachstelle eine angemessene Frist zur Entfernung der Zäune an und droht ihm die Ersatzvornahme im Sinne von § 86 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege an.