Treffsicherheitsnachweis

Gesamtschweizerischer einheitlicher Treffsicherheitsnachweis

Der Treffsicherheitsnachweis ist in den Revier-Kantonen obligatorisch für alle Jäger.

Die sichere Handhabung der Waffen und eine gute Treffsicherheit sind unverzichtbare Bestandteile einer verantwortungsbewussten Jagd.

Der erste Schuss zählt! Die Treffsicherheit ist aus Gründen des Tierschutzes, der Sicherheit, der Wildbretgewinnung und nicht zuletzt aufgrund einer effizienten Jagd als Grundhandwerk der Jägerinnen und Jäger von herausragender Bedeutung. Ein regelmässiges Schiesstraining gehört deshalb zur Selbstverständlichkeit.

Zum guten Schützen wird man nicht auf der Jagd, sondern im Schiessstand oder Schiesskino. Nur wer hier zuverlässig trifft, ist gerüstet um auch unter jagdlichen Bedingungen einen weidgerechten Schuss anzubringen.

Der gesamtschweizerische Treffsicherheitsnachweis beinhaltet ein einheitliches Programm und gilt in der ganzen Schweiz:

Gefordert sind:

  • Kugel: 4 Treffer in ununterbrochener Folge mit der Kugel auf mindestens 100m. Als Treffer gelten 8, 9 und 10.
  • Schrot: 4 Treffer in ununterbrochener Folge auf Rollhase oder Kipphase.

Als Treffer gilt beim Kipphasen wenn die vordere und/oder die mittlere oder alle drei Klappen fallen. Die hintere Klappe alleine zählt als 0.

Das Programm kann beliebig oft wiederholt werden. Damit der Schiessbetrieb nicht aufgehalten wird, sind maximal drei Passen pro Durchgang möglich.

Der Treffsicherheitsnachweis kann in allen öffentlichen und offiziellen Jagdschiessanlagen in der Schweiz erbracht werden. Solche Jagdschiessanlagen müssen vom jeweiligen Kanton bewilligt worden sein.

Es gibt Kantone, die verlangen, dass der Treffsicherheitsnachweis bei der Bestellung der Jagdkarte eingereicht wird. Jede Jägerin und jeder Jäger ist selber dafür verantwortlich, dass er eine Kopie des Treffsicherheitsnachweises direkt beim jeweiligen Kanton einreicht.
Das Original bleibt beim Schützen, damit er sich auch für andere Kantone ausweisen kann.

Im Thurgau heisst das: Der Treffsicherheitsnachweis ist im Kanton Thurgau nach aktueller Regelung für jeweils 15 Monate gültig und kann jederzeit erneuert werden. Die Jagdgesellschaft ist dafür verantwortlich, dass die in ihrem Revier jagenden Personen den Treffsicherheitsnachweis erfüllt haben.

Das Schiessprogramm ist für alle Kantone einheitlich, damit die Vergleichbarkeit und gegenseitige Akzeptanz gewährleistet sind.