Jagdreviere
Im Kanton Thurgau kennt man das Revierjagdsystem seit 1930. Der Kanton beteiligt die Gemeinden an der wirtschaftlichen Nutzung der Jagd. Die Gemeinden verleihen das Jagdrecht nach den Grundprinzipen der Revierpacht. Die Reviere werden an Jagdgesellschaften für die Dauer von 8 Jahren zu einem fixen Preis verpachtet. Die Verpachtung wird nicht mehr wie früher dem Meistbietenden, sondern zu einem durch die vom Regierungsrat gewählte Schätzungskommission Jagd festgelegten Preis vergeben.
Die laufende Jagdpachtperiode (Beginn 1. April 2018) endet am 31. Dezember 2025. Der Thurgau hat zurzeit 92 Jagdreviere (inkl. 4 Wasserjagdreviere) mit ca. 400 Pächtern. Die durchschnittliche Reviergrösse beträgt 958 ha mit einem Waldanteil von 221 ha und kostet heute jährlich ca. CHF 6'800 = CHF 31 pro Hektare Wald. Die jährliche Gesamtpachtsumme beträgt CHF 608'000 und fällt zu 1/3 an die Gemeinden und zu 2/3 an den Kanton.
Rechte und Pflichten der Jagdgesellschaft
Rechte:
- Nutzung des jagdbaren Wildbestandes
- Verwertung des erlegten Wildes
- Befahren von Waldstrassen zur Ausübung der Jagd
Pflichten:
- Verpflichtung zur Jagdberechtigung
- Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen
- Bezahlung des jährlichen Pachtzinses
- Abgabe von Abschuss- und Fallwildstatistiken
- Rehwildzählung
- Erfüllung des Abschussplanes beim Rehwild
- Beseitigung von Fallwild
- Haftung für Wildschäden durch jagdbares Wild (Reh, Enten)
- Beteiligung an den Kosten für Wildschäden, für die der Kanton aufkommt:
- Wildschwein 15 % / Dachs 15 % / Rotwild 15 %
- Verpflichtung von 1-2 Jagdaufseher pro Revier (keine staatliche Jagdaufsicht)
- Erhaltung eines gesunden Wildbestandes