Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit bei Wildtieren

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine für Wiederkäuer ansteckende, teils tödlich verlaufende Tierseuche, welche über Stechmücken übertragen wird und für den Menschen völlig  ungefährlich ist. Unter den Nutztieren sind hauptsächlich Schafe und Rinder betroffen, das Jagdwild spielt vor allem als Virusreservoir eine Rolle, wobei das Rotwild besonders anfällig zu sein scheint.


Übertragung
Das Virus wird durch Stechmücken der Gattung Culicoides (sog. "Gnitzen") von infizierten Tieren auf gesunde Tiere übertragen. Eine direkte Ansteckung von Tier zu Tier ist nicht  möglich. Auch das Einschleppen von Virusmaterial in den Stall über kontaminierte Kleidung oder Geräte spielt keine Rolle. Eine Übertragung findet daher vorwiegend in den Sommer- und Herbstmonaten statt, wenn die Mücken besonders aktiv sind. Da diese mit dem Wind problemlos Strecken von >100 km zurücklegen können, breitet sich das Virus relativ schnell über weite Distanzen aus. Wildwiederkäuer spielen neben Rindern eine Rolle als Virusreservoir. Die BT kann somit problemlos überwintern und sich im Frühjahr erneut verbreiten.


Symptome und Krankheitsverlauf bei Wildwiederkäuern
Zwischen der Infektion und dem Auftreten von Symptomen (Inkubationszeit) können mehrere Tage vergehen. Folgende Symptome können bei Wildwiederkäuern in Zusammenhang mit der BT beobachtet werden:
- Erhöhte Körpertemperatur (Fleisch trocknet nicht ab)
- Gestörtes Allgemeinverhalten und Absonderung von Artgenossen
- Geschwollene und teils bläulich verfärbte Schleimhäute (Äser, Lecker) und damit einhergehende Atemnot
- Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Äser
- Entzündungen des Gesäuges, der Lichter und des Kurzwildbrets
- Lahmheit in Verbindung mit rötlichen Verfärbungen am Kronsaum der Schalen (Übergang zwischen behaarter Haut und Schale)


Die Symptome treten nicht bei jedem infizierten Tier auf und sind zudem von den unterschiedlichen Serotypen der BT (bisher sind 26 Serotypen bekannt) abhängig. Unter den Wildtieren scheint das Rotwild am häufigsten betroffen zu sein. Es sind sowohl milde, wie auch schwere bis tödliche Verläufe möglich. Die Sterblichkeitsrate unter den Wildtieren ist bislang unbekannt und nur sehr schwer abzuschätzen.

Meldepflicht
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist gemäss Tierseuchengesetzgebung als eine "zu bekämpfende Seuche" klassifiziert (Art. 4 lit. g TSV1) und somit meldepflichtig (Art. 61 Abs. 6 TSV). Jägerinnen und Jäger sowie Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher sind daher verpflichtet, den Ausbruch bzw. den Verdacht eines Ausbruchs einem amtlichen Tierarzt bzw. dem Veterinäramt zu melden. Dies insbesondere auch, weil die Symptome der BT kaum von der hochansteckenden und ebenfalls meldepflichtigen Maul- und Klauenseuche zu unterscheiden sind.

Entsprechende Meldungen sind telefonisch, schriftlich oder per E-Mail direkt an das Veterinäramt zu richten:
Veterinäramt des Kantons Thurgau
Zürcherstrasse 285
8510 Frauenfeld
veterinaeramt@tg.ch
+41 58 345 57 30

WICHTIG: Wird ein BT-Verdachtsfall gemeldet, hat dies keinerlei Konsequenzen für die Jagd. Das Veterinäramt Thurgau bittet Sie jedoch die Organe und den Schlachttierkörper aufzubewahren, damit eine allfällige Beprobung durchgeführt werden kann. Augenscheinlich krankes Jagdwild und dessen Organe müssen (nach einer allfälligen Beprobung) in einer Tierkadaversammelstelle fachgerecht entsorgt werden.


Wildbrethygiene und Verzehr
BT ist weder für den Menschen, noch für Hunde ansteckend und kann auch nicht von diesen übertragen werden. Auch der Verzehr von Fleisch eines mit BT infizierten Tieres stellt grundsätzlich keine Gefahr dar. Augenscheinlich krankes Jagdwild ist jedoch nicht für den menschlichen Verzehr zugelassen und daher, gleich wie genussuntaugliches Fallwild, fachgerecht in einer Regionalen Tierkörpersammelstelle zu entsorgen (Art. 8 Abs. 1 lit. b VSFK2).

Weiterführende Informationen zur BT finden Sie unter:

Veterinäramt Thurgau - Merkblatt "Blauzungenkrankheit bei Wildtieren

Veterinäramt Thurgau - Blauzungenkrankheit

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen