Verhalten bei Wildunfällen

Wildunfall

Ratgeber für Nicht-Jäger: Rufen Sie Tel. 117 an!

Verhalten bei Wildunfällen

Bei einem Unfall mit einem Tier ist gemäss Gesetz unverzüglich der Besitzer oder die Polizei zu benachrichtigen. Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar.
Geflüchtete Tiere können schwer verletzt irgendwo in Deckung tagelang leiden und qualvoll eingehen. Nur wenn Kollisionen unverzüglich gemeldet werden, können Tiere gesucht, entsprechend ihrem Zustand professionell versorgt oder von den Qualen erlöst werden. Diese undankbare Aufgabe verrichtet in der Regel die Jagdaufsicht.

Sachschäden am Fahrzeug werden von der Versicherung vergütet, sofern eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen ist und der Unfall unverzüglich der Polizei oder der Jagdaufsicht gemeldet und protokolliert wurde.
Die Jagdaufsicht muss ein Meldeformular für Unfälle mit Wild ausfüllen, welches ebenfalls als Beweismittel der Versicherung eingereicht werden kann.

Wer einen Unfall nicht sofort meldet macht sich strafbar und verliert den Versicherungsschutz!

Verhaltensregeln

  • Anhalten und Warnblinker einschalten
  • Unfallstelle sichern (Pannendreieck und Warnweste)
  • Polizei benachrichtigen Tel. 117 (die Polizei bietet die Fachleute auf)
  • Sich einem Wildtier auf keinen Fall nähern! Wichtig ist, nicht selber versuchen, einem verletzten Wildtier zu helfen. Wildtiere sind Fluchttiere. Es hat nur Angst und ist noch mehr gestresst. Die Gefahr von Attacken besteht!
  • Auf Polizei, Jagdaufseher oder Tierarzt warten