Jagdgesellschaften
Die Gemeinden verleihen das Jagdrecht an eine Jagdgesellschaft. Grosse Gemeinden können in mehrere Jagdreviere aufgeteilt werden. Die Fläche eines Revieres soll in der Regel 500 Hektaren nicht unterschreiten.
Die Gemeinden verleihen das Jagdrecht an eine Jagdgesellschaft. Grosse Gemeinden können in mehrere Jagdreviere aufgeteilt werden. Die Fläche eines Revieres soll in der Regel 500 Hektaren nicht unterschreiten.