Schiesswesen

Schiesswesen

Mit der Jagdberechtigung wird dem Jäger das Recht auf Tötung eines jagdbaren Tieres eingeräumt. Mit diesem Recht übernimmt er auch eine grosse Verantwortung, denn es gilt der Grundsatz, dass die Jagd tierschutzgerecht auszuüben ist und beim Töten dem Wild keine unnötigen Schmerzen und Qualen zugefügt werden. Von den Jägern wird deshalb verlangt, dass der erste Schuss tödlich trifft.

Die Jagd auf Wildtiere lässt sich nur dann rechtfertigen, wenn die unbedingte Bereitschaft der Jäger besteht, nur mit ordnungsgemäss auf Funktionstüchtigkeit geprüfter Waffe und der Verwendung der für die jeweilige Jagd zugelassenen Munition zu schiessen.

Die Öffentlichkeit verlangt von den Jägern, dass sie die Waffenhandhabung und die Schiesstechnik beherrschen, sowie über die nötige Treffsicherheit verfügen. Durch regelmässiges Training auf der vereinseigenen Jagdschiessanlage in Weinfelden, kann diesen Erwartungen entsprochen werden.