Jägerprüfungsreglement

Jägerprüfungsreglement

Bewerber um eine Jagdkarte haben sich durch eine Prüfung über hinreichende Fähigkeiten zur Jagd und entsprechende Fachkenntnisse auszuweisen.

Verordnung des Regierungsrates über die Jägerprüfung

Die Details der Jägerprüfung werden vom Regierungsrat in dieser Verordnung festgelegt.

Verfügung des Departementes für Justiz- und Sicherheit betreffend Anerkennung gleichwertiger Jägerprüfungen

Schweizerische, deutsche, österreichische und liechtensteinische Jägerprüfungen werden grundsätzlich als der thurgauischen Prüfung gleichwertig anerkannt.