Jagdaufseher

Jagdaufsicht im Thurgau

Die Jagdaufsicht ist in erster Linie Sache der Jagdgesellschaften, die mit dieser Aufgabe einen oder mehrere Jagdaufseher beauftragen. Die Jagdaufseher werden auf Antrag der Jagdgesellschaften vom Departement für Justiz und Sicherheit gewählt und mit den jagdpolizeilichen Aufgaben betraut.

Die Jagdaufseher überwachen die Einhaltung der Vorschriften über die Jagd (Abs. VII Jagdgesetz) und sind verpflichtet Verletzungen jagdlicher Vorschriften der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Der Verein Thurgauer Jagdaufsicht fördert seine Mitglieder mittels Kursen und Vorträgen in allen Belangen der Jagd.