Afrikanische Schweinpest

Afrikanische Schweinepest kurz erklärt

Was ist die ASP?

Fieber, Durchfall, entzündete Augen oder blau verfärbte Haut und Tod nach einer Woche: Eine Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest verläuft in der Regel schnell und heftig. Manche Virenstämme töten 100 Prozent der befallenen Tiere. Hinzu kommen besondere Eigenschaften, die den Killer zum gefürchteten Feind vor allem der Tierhaltungsbetriebe machen.

Der ASP-Erreger ist ein DNA-Virus, so wie Herpes-, Papilloma- und Pockenviren. Für Menschen ist es, anders als diese Verwandten, nicht gefährlich: Die Afrikanische Schweinepest ist keine Zoonose. Auch wer Fleisch von infizierten Tieren verzehrt, kann nicht daran erkranken.

In gefrorenem Fleisch überlebt der Erreger mehr als zwei Jahre
Die Viren sind allerdings extrem widerstandsfähig, sie können über Jahre überleben und ansteckend bleiben - in gefrorenem Fleisch sogar bis zu 1000 Tage lang.

Hat das Virus den Wirt befallen, vermehrt es sich vor allem in bestimmten Zellen des Immunsystems, den sogenannten Monozyten und Makrophagen. Der Zerstörung dieser Zellen setzt eine Kaskade von Reaktionen in Gang: Botenstoffe fluten die Blutbahn und befeuern Entzündungsreaktionen, und die Gefässwände werden durchlässiger, was zu Blutungen führt. ASP verursacht also hämorrhagisches Fieber - vergleichbar mit Ebola beim Menschen. Welche Andockstellen die Viren genau nutzen, um die Zelle zu entern, ist noch nicht bekannt. Dieses Wissen könnte die Voraussetzung für gezielte Therapien sein.

Die Stabilität und die leichte Übertragbarkeit über Lebensmittel, Blut in kleinsten Mengen oder Tierkadaver macht die Eindämmung so schwierig - jedes Wurstbrot, das Reisende auf einem Rastplatz am Waldrand entsorgen, kann ein Wildschwein infizieren, jede Reifenspur eines Lastwagens die Seuche verbreiten: Das Virus kann an Fahrzeugen, Kleidung oder Schuhen haften, sogar an Jagdtrophäen aus betroffenen Gebieten.

Der Mensch beschleunigt die Ausbreitung der Seuche

Es ist also vor allem der Mensch, der den Vormarsch der Seuche beschleunigt. Nachweislich wurde die Krankheit in der Vergangenheit durch virenbelastete Rohwurst von der Ukraine ins Baltikum eingeschleppt. Raubtiere wie Wölfe hingegen stehen nicht in Verdacht, das Leiden zu verbreiten, auch wenn sie infizierte Kadaver herumschleppen. Aasfresser könnten sogar nützlich sein bei der Eindämmung, weil sie verseuchtes Fleisch beseitigen.

Bei Wildschweinen verläuft die Krankheit ähnlich wie beim Hausschwein: Die Tiere sind fiebrig und schwach, haben Durchfall und Luftnot und fallen Jägern durch fehlendes Fluchtverhalten auf - "Liegenbleiben in der Suhle", nennt der Waidmann die scheinbare Furchtlosigkeit.

Ein Impfstoff ist nicht in Sicht

In Europa tauchte die Krankheit erstmals 1978 auf Sardinien auf, konnte dort aber trotz wiederholter Ausbrüche lokal begrenzt werden. Über kontaminierte Lebensmittel nach Georgien eingeschleppt, begann sich das ASP-Virus dann 2007 in Europa auszubreiten. Von Polen aus hat es nun Brandenburg erreicht.

Einen Impfstoff gegen das ASP-Virus gibt es nicht - immerhin aber inzwischen mögliche Kandidaten. Erst Anfang September berichteten spanische Wissenschaftler im Fachblatt "Porcine Health Management" über die aktuellen Projekte, darunter sowohl Vakzine aus abgeschwächten Lebendviren als auch Wirkstoffe auf Basis bestimmter Virusbausteine. Bislang wird aber noch keiner der Kandidaten in Studien getestet.

Was kann ich als Jäger, Wildhüter, Naturliebhaber, Spaziergänger oder Reisender tun?

Tot aufgefundene Wildschweine melden

Da die ASP eine meist tödlich verlaufende Tierseuche ist, ist im Falle eines ASP-Eintrags in die
Wildschweinpopulation mit höheren Fallzahlen toter Wildschweine zu rechnen. So kann ein Anstieg tot aufgefundener Wildschweine das erste Anzeichen für einen ASP-Ausbruch sein. Insbesondere beim Fund mehrerer toter Tiere im gleichen Umkreis sollte ASP als mögliche Ursache betrachtet werden. Deshalb ist es wesentlich, dass in der jetzigen beunruhigenden Lage in Europa tot aufgefundene Wildschweine, die nicht eindeutig an einem Verkehrsunfall gestorben sind, oder die wegen Krankheitssymptomen erlegt wurden, systematisch gemeldet und untersucht werden. Die Erfahrungen in ASP-Gebieten zeigen, dass dort bis über 50% der Totfunde mit dem ASP-Virus infiziert sind.

Die Beprobung und Untersuchung von gesunden, auf der Jagd erlegten Wildschweinen sowie von in Verkehrsunfällen gestorbenen Tieren hingegen bringt für die Frühwarnung wenig, da die grosse Mehrheit dieser Tiere nicht infiziert ist.
Tot aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine sollten unverzüglich einer Fachstelle gemeldet (Veterinäramt, Jagdverwaltung, Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin) und für eine Untersuchung zur Verfügung gestellt werden. Geeignete Proben für eine Untersuchung auf ASP sind Blut sowie verschiedene Organe wie Milz, Niere, Lymphknoten, Lunge, Leber (vorzugsweise solche mit sichtbaren Veränderungen), bei aufgelösten Tierkadavern auch Knochenmark. Es ist jedoch empfohlen, tot aufgefundene Wildschweine ungeöffnet und gut eingepackt an die gewählte Untersuchungsstelle zu bringen.

Die Afrikanische Schweinepest betrifft alle Arten von Schweinen, auch Wildschweine. Die Seuche ist in Ländern Afrikas sowie in Sardinien schon lange heimisch. Über Georgien hat sie sich auch in Russland ausgebreitet und von Osten her Polen und die Baltischen Staaten erreicht. Die aktuellen Fälle in diesen Ländern betreffen sowohl Wildschweine wie auch Hausschweine. Das BLV verfolgt die Entwicklung laufend und informiert die Tierhaltenden und die Tierärzteschaft über die aktuelle Situation. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Die Symptome unterscheiden sich je nach Verlaufsform:
Akuter Verlauf: Bei mehreren Tieren hohes Fieber, plötzliche Todesfälle, Blauverfärbung der Ohrspitzen und Extremitäten, Blutungen auf der Haut.

Chronischer Verlauf: Bei mehreren Tieren unspezifische klinische Symptome wie Fieber, Kümmern, Durchfall, Aborte, schlechte Mastleistung, Hautrötungen und Blutungen, gehäufte Infektionen mit Tierverlusten im Bestand.

Erläuterungen zur ASP-Beprobungspflicht

Mit Entscheid vom 7. Mai 2021 hat das Veterinäramt sämtliche Jagdpächterinnen und Jagdpächter sowie alle Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher der Thurgauer Jagdreviere verpflichtet, alle tot aufgefundenen, krank erlegten sowie dem Strassenverkehr zum Opfer gefallenen Wildschweine auf ASP zu beproben und die Proben an das Institut für Virologie und Immunologie, Diagnostik ASP, Sensemattstrasse 293, 3147 Mittelhäusern einzusenden. Die Beprobungen erfolgen im Rahmen des seit 2018 laufenden ASP-Monitoring-Programm des Bundes. Die Probeentnahme wird durch das Veterinäramt mit einer Pauschale von Fr. 50 pro Probe entschädigt.

Probekits können direkt beim Veterinäramt (veterinaeramt@tg.ch / 058 345 57 30) bestellt werden und enthalten neben einem vorfrankierten Einsendekarton auch eine bebilderte Anleitung wie die ASP-Probe zu entnehmen ist. Das Veterinäramt hat auf seiner Webseite zudem ein Instruktionsvideo hochgeladen, welches zeigt, wie die Probeentnahme zu erfolgen hat. WICHTIG: Für die Probe kann auch nur Schweiss verwendet werden. Es muss nicht zwingend die Milz des verendeten Tieres beprobt werden.

Bei Fragen steht das Veterinäramt gerne zur Verfügung.

Informationen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLV)

Das BLV informiert über die nötigen Vorsichtsmassnahmen, um die Einschleppung der ASP in die Schweiz unter allen Umständen zu verhindern. Die Vorsichtsmassnahmen richten sich vornehmlich an Personen, die aus den von der ASP betroffenen Regionen in die Schweiz einreisen aber auch an Touristen aus der Schweiz, die von einer Jagdreise zurückkehren.

Für Reisende in / aus ASP-betroffenen Gebieten, insbesondere Tierhalter, Jäger, Saisonarbeiter auf landwirtschaftlichen Betrieben und Fernfahrer, gelten die folgenden dringenden Hinweise:

Da das Virus in der Umwelt und in Schweinefleischhaltigen Produkten lange ansteckend bleibt, kann der Erreger zudem auch indirekt über Geräte und Transportfahrzeuge verschleppt oder über das Verfüttern erregerhaltiger Fleischabfälle übertragen werden. Bringen Sie keinen Reiseproviant (Fleisch- und Wurstwaren) aus den betroffenen Gebieten mit. Das Verfüttern von Essensresten und Küchenabfällen an Haus- und Wildschweine ist verboten. Entsorgen Sie generell Speiseabfälle in verschlossenen Müllbehältern.

Bei Jagden in Ländern mit ASP befolgen Sie strikte Hygienemassnahmen, (Reinigung der Jagdkleidung und Jagdgeräte). Besonders Schuhe und Stiefel gründlichst reinigen!!
Verzichten Sie auf Jagdtrophäen die nicht abgekocht wurden.

Impressionen

Die ASP ist hochansteckend
Verfärbungen der Organe