Flexible Zäune

Mobile Zaunsysteme

Mit einfachen Mitteln gegen den Tod im Zaun.

Tipps für Schafhalter und Landwirte, wie man mit wenig Aufwand viel Schutz bieten kann.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit wenig Aufwand viel zum Schutz und Überleben der Wildtiere beitragen können. Der Schutz der Tiere ist im Interesse der Landwirtschaft und gesetzlich vorgeschrieben.

Wild- und Weidetiere kommen in Weidenetzen um. Das muss nicht sein!

In der Schweiz kommen jedes Jahr viele Tiere in Zäunen um oder verletzen sich daran. Davon sind Wildtiere genauso betroffen wie Nutztiere. Beim Erstellen und Unterhalt von Zäunen muss Rücksicht genommen werden, nicht nur auf die Weidetiere, sondern auch auf die Wildtiere.
Zäune als natürliche Grenzen planen.

Weidezäune sorgen dafür, dass Weidetiere nicht entweichen und ungebetene Gäste nicht ein-dringen können. Für Wildtiere hingegen stellen Zäune oftmals unnatürliche Grenzen in ihrem Lebensraum dar. Werden sie direkt an ein Maisfeld, den Waldrand, eine Hecke oder ein Bach-gehölz platziert, sind sie für die durch das Hindernis schlüpfenden Tiere nicht wahrnehmbar und sie verfangen sich darin unweigerlich. Weidetiere, wie auch viele Wildtiere, sind Fluchttiere. Wenn sie einer Gefahr ausgesetzt sind oder erschrecken, reagieren sie panisch. Zäune werden auf der Flucht oft nicht mehr als Grenze erkannt und durchbrochen, übersprungen oder die Tiere rennen direkt in die Zäune. Der ideale Weidezaun stellt deshalb für Weide- und Wildtiere eine sichtbare und akzeptierte Grenze dar.

Sicherheit geht vor

Einfache Massnahmen mit grosser Wirkung.
Unbeaufsichtigte Weidenetze werden zur tödlichen Falle. Weidenetze (flexible Steckzäune) können wie ein Fangnetz wirken. Wenn sich Weide- oder Wildtiere darin verfangen, haben sie meist keine Chance, sich selbst zu befreien. Dies geschieht, wenn Tiere durch den Zaun hindurch fressen oder wenn sie bei Kämpfen oder auf der Flucht in die Zäune rennen. Wenn die Weidenetze elektrifiziert sind, bedeuten die andauernden Stromstösse für gefangene Tiere eine zusätzliche Qual, die bis zum Tod führen kann.
Auf Wildtiere ist in jedem Fall Rücksicht zu nehmen. Hierzu müssen bestehende Wildwechsel, beliebte Austrittstellen aus dem Wald, die Fluchtwege und das Verhalten der Wildtiere berücksichtigt werden. Wenn Sie unsicher sind, hilft der lokale Jagdaufseher gerne weiter.
Unsere heimischen Wiederkäuer haben ein eingeschränktes Farbsehen. Rot-orange Zäune können sie schlecht wahrnehmen. Die Zäune mit Kontrastfarben (z.B blau-weiss/schwarz-weiss) sind viel besser erkennbar. Das Sichtbarmachen von Weidenetzen durch das Ein-flechten von kontrastfarbigen Flatterstreifen hat sich sehr bewährt. Diese Bänder können kostenlos bei der AGRIDEA, Fachstelle Herdenschutz, bezogen werden.
Unter www.agridea.ch finden Sie auch weitere Hinweise zum Herdenschutz.
Zwei Informationsblätter zu Wolfschutzzäunen und Flatterband sind lesenswert.

Weidenetze sind keine dauerhaften Zäune

Darauf ist beim Einsatz von Weidenetzen zu achten.
Weidenetze sind für temporäre Weiden entwickelt worden, solche Zäune «wandern» mit der Herde. Sie sind korrekt aufzustellen, zuverlässig zu spannen und mit genügend elektrischer Ladung zu belegen. Die täglich Kontrolle des Zauns ist notwendig. Achten Sie auf einen aus-reichenden Abstand zu Waldrändern, Hecken und Kulturen, der es dem Wildtier ermöglicht, den Zaun zu erkennen und auszuweichen. Als Empfehlung sind 10 Meter Abstand einzuhalten. Wichtig ist, dass temporäre Zäune sofort abgeräumt werden, sobald keine Tiere mehr die Weide nutzen. Vermeiden Sie es grosse Flächen mit Weidenetzen zu sichern und darin Unterteilungen zu machen. Dadurch bleiben die Weidenetze zu lange stehen und sie blockieren die Wechsel und Austritte der Wildtiere.

Wildschadenverhütung bei Kulturen nur mit Litzenzaun.

Als Wildschadenverhütungsmassnahme bei Kulturen sind Weidenetze absolut ungeeignet. Ein Elektro-Zaun mit mehreren Litzen ist dort wesentlich effizienter. Die Pflege von Litzen-zäunen ist auf die Dauer auch deutlich einfacher.
Zur temporären Abwehr von Grossraubtieren sind elektrifizierte Weidenetze jedoch gut nutz-bar. Unter www.agridea.ch finden Sie auch weitere Hinweise zum Herdenschutz.

Rechtliche Grundlagen.

Tierschutzverordnung
Bezogen auf Art. 5, der Tierschutzverordnung, muss der Zustand der Einrichtungen regel-mässig überprüft und Mängel unverzüglich behoben werden. Ein Zaun oder Gehege muss so gebaut sein, dass die Verletzungsgefahr für die Tiere so gering wie möglich ist. Weil sie das unterlassen hatten, wurden Tierhalter schon empfindlich gebüsst, mit der Begründung, sie hätten leichtfertig Verletzung und Tod von Tieren in Kauf genommen.
Im Thurgau ist zusätzlich eine Regelung zu Zäunen in der Jagdverordnung klar formuliert.

Gesetz über die Jagd und den Schutz von Wildtieren
Paragraph 26, Weitere Schutzbestimmungen, Art. 3
Nicht in Gebrauch stehende Zäune in Wald und Flur, die für Wildtiere eine Verletzungsgefahr darstellen, sind durch den Eigentümer zu entfernen. Kommt der Eigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, setzt ihm die für die Jagd zuständige Fachstelle eine angemessene Frist zur Entfernung der Zäune an und droht ihm die Ersatzvornahme im Sinne von § 86 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege[4] an.