Veranstaltungen in und am Wald

Richtlinie fürVeranstaltungen

Wenn Sie eine Veranstaltung im Wald planen:

Es braucht Regeln, die für alle gelten.

Der Wald ist sehr beliebt. Das Bedürfnis, sich im Wald aufzuhalten, ist allgegenwärtig und nimmt stetig zu. Zugleich steigen Bevölkerungszahlen und zur Verfügung stehende Freizeit und die Freizeitgestaltung wird als Ausgleich zum stressigen Arbeitsalltag immer wichtiger.

Der Wald soll im üblichen Mass allen zugänglich sein, ohne dass die Gefahr besteht, ihn längerfristig zu beschädigen. Um dieses Ziel zu erreichen und gleichzeitig möglichst dem Bedürfnis nach Veranstaltungen im Wald nachkommen zu können, ist ein gewisses Mass an Lenkung, Koordination und Austausch nötig. Nebst Veranstaltern und Veranstaltungsbesuchern haben auch die Waldeigentümer, die Waldtiere, die Jäger, die Förster, die Landwirte und alle anderen Waldbenutzer ein Interesse daran, dass uns der Wald erhalten bleibt. Wir sind überzeugt, mit einer offenen Haltung, ein wenig Verständnis für andere Interessen und einer transparenten Kommunikation kann für nahezu alle Betroffenen - möglichst ohne Verbote - ein akzeptables Ergebnis erzielt werden, wenn eine Veranstaltung frühzeitig und umsichtig geplant und durchgeführt wird.

Was muss man bei der Planung einer Veranstaltung im Wald besonders beachten?

  • Wird der Wald mehr beansprucht als üblich?
  • Ist ein Schutzgebiet oder Waldreservat betroffen?
  • Sind Bauten/Anlagen oder technische Geräte nötig?
  • Müssen Motorfahrzeuge eingesetzt werden?
  • Wird Waldboden stark belastet, befahren oder sonst wie verändert?
  • Ist mit Schäden an Strassen, Waldflächen, Bäumen oder anderen Pflanzen zu rechnen?
  • Gehören grosse Menschensammlungen zur Veranstaltung?
  • Soll die Veranstaltung im Winter oder während der Brut- und Setzzeit stattfinden?
  • Wird die Nacht im oder am Wald verbracht?
  • Wird das freie Betretungsrecht eingeschränkt?

Das Forstamt des Kantons hat eine Richtlinie und Formulare zur Bewilligung erstellt. Bitte genau lesen und beachten.