Formular Autounfall mit Wild

Leinenpflicht

Im Kanton Thurgau besteht vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand eine generelle Leinenpflicht für Hunde.

Die gesetzliche Leinenpflicht gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.

Flyer Leinenpflicht